Pfadfindergesetze

Die Pfadfindergesetze

 

  1. Der Pfadfinder ist zuverlässig und steht zu seinem Wort.
  2. Der Pfadfinder achtet die, die in führen und die, die er führt.
    Er erfüllt seine Pflicht gegenüber seiner Familie und bekennt sich zu seinem Glauben.
  3. Der Pfadfinder ist hilfsbereit und einsatzfreudig.
  4. Der Pfadfinder bekennt sich zur Bruderschaft aller Pfadfinder der Welt.
    Er achtet alle Menschen ohne Unterschied von Rasse, Nation, Religion und Weltanschauung.
  5. Der Pfadfinder ist höflich und freundlich gegenüber jedermann.
  6. Der Pfadfinder schont und schützt nach besten Kräften alles Leben.
  7. Der Pfadfinder handelt überlegt und selbstbeherrscht.
  8. Der Pfadfinder ist einsichtsvoll.
  9. Der Pfadfinder ist maßvoll und sparsam.
  10. Der Pfadfinder ist anständig in Wort und Tat.

(aus der Bundesordnung des Deutschen Pfadfinderbundes)

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